Kamine und Kaminöfen kaufen

Die wichtigsten Fragen und Antworten

Welcher Kamin oder Kaminofen ist der richtige für mich?

Diese Frage ist nicht pauschal oder schnell beantwortet, vor der Anschaffung des richtigen Kaminofens wollen viele Punkte berücksichtigt und abgewogen werden.

Neben Ihren persönlichen Vorstellungen und Wünschen das Design und den Einsatzzweck betreffend, sollten schon vorab auch verschiedene andere Kriterien beachtet werden, wie beispielsweise die örtlichen Gegebenheiten, die möglicherweise besondere technische Eigenschaften erfordern.

Darüber hinaus ist das Angebot an Kaminen und Kaminöfen unterschiedlichster Hersteller für den Laien nahezu unüberschaubar. Lassen Sie sich daher am besten fachmännisch beraten - denn es ist eine Anschaffung für viele Jahre.

Welche gesetzlichen Bestimmungen müssen beachtet werden?

Beim Betrieb einer Feuerstätte müssen die Voraussetzungen für optimale Heizleistung bei kostengünstigem Heizen gegeben sein, aber immer mit Blick auf die gesetzlichen Vorschriften.

Mit dem Inkrafttreten der Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) im Jahr 2010 wurden neue Vorgaben zum Betrieb von sogenannten Einzelraumfeuerungsanlagen festgelegt. Dazu zählen Kaminöfen, Kachelöfen, Herde und offene Kamine zur Beheizung einzelner Räume. Diese dürfen bestimmte Grenzwerte für Feinstaub und Emissionen nicht überschreiten. Beim Kauf einer neuen Anlage sollten Sie also darauf achten, dass Sie eine Typbescheinigung erhalten, welche die Einhaltung dieser Grenzwerte bestätigt - eine solche erhalten Sie von uns.

Wir empfehlen Ihnen daher eine ausführliche Beratung in einem unserer Kaminstudios. Wir besprechen mit Ihnen anhand der bei Ihnen vorliegenden baulichen Gegebenheiten nicht nur den energetischen Bedarf, sondern auch die allgemeinen gesetzlichen Vorschriften und Rahmenbedingungen.

Welche Genehmigungen müssen eingeholt werden?

Vor der Anschaffung eines Kaminofens ist eine gründliche Analyse von Bedarf und Rahmenbedingungen sinnvoll. Es muss nämlich nicht nur die Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) eingehalten werden, sondern auch die Vorgaben von Baurecht und Brandschutz.

Der Ofen selbst, muss ein DIN/EN-Zeichen auf dem Typenschild haben, das die Konformität mit den entsprechenden Normen bestätigt, ebenfalls eine Prüfstandsbescheinigung über Staubgrenzwerte. Hier gilt seit 2015 die zweite, verschärfte Stufe der Immissionsschutzverordnung.

Für die Abnahme des neuen Kaminofens ist letztendlich der zuständige Schornsteinfeger zuständig - bevor Sie Ihren Ofen in Betrieb nehmen dürfen, benötigen Sie von ihm die Abnahme. Nach der Prüfung wird Ihnen ein Feuerstättenbescheid ausgehändigt.